Mit dem Arbeitsplatz-Kataster wird ein Verfahren vorgestellt, mit dem die Dokumentation Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5, Abs. 1
EDV-gestützt vorgenommen werden kann. Für besondere Arbeitsplätze wurde die Artikelverordnung erlassen, die in Artikel 1 die Beurteilung von Arbeitsplätzen mit persönlicher Schutzausrüstung geregelt.
Mit dem Modul 'Allgemeine Gefährdungsanalyse' werden anhand einer zweistufigen Checkliste mögliche Gefährdungen abgeprüft. Mit der Grobanalyse besteht die Möglichkeit, 'auf einen Blick' eine Übersicht über die Situation an den Arbeitsplätzen zu erhalten. Falls gewünscht, ist mit der Detailanalyse eine umfassende Analyse der Situation möglich. Die Checkliste ist nach den Belastungskategorien
1. physische Belastung
2. psychische und psychomentale Belastung
3. Arbeitsumgebung
gegliedert.
Im Bereich der physischen Belastung wird ermittelt, ob eine Belastung durch die Körperhaltung auftritt und wenn dies der Fall ist, in welchen Körperregionen eine ungünstige Körperhaltung auftritt. Weiterhin wird gefragt, ob eine Belastung durch statische Haltearbeit, einseitig dynamische Arbeit oder schwere dynamische Arbeit auftritt. In der Kategorie der psychischen/psychomentalen Belastung werden die Einflußfaktoren geprüft. In diesem Bereich wird bspw. auch geprüft, ob Arbeiten unter Zeitdruck ausgeführt werden müssen. Die Kategorie Arbeitsumgebung befaßt sich mit mechanischen, chemischen, elektrischen und biologischen Einwirkungen, der Brand- und Explosionsgefährdung am Arbeitsplatz sowie der Beleuchtung, dem Klima und dem Lärm.Mit dem Modul 'Persönliche Schutzausrüstung' werden im APK anhand einer einstufigen Checkliste die Erfüllung der Anforderungen an die Auswahl, Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen abgeprüft.
Für Arbeitsplätze mit körperlichen Arbeiten wurde die Artikelverordnung erlassen, die in Artikel 2 die Beurteilung von Gefährdungen bei der manuelle Handhabung von Lasten regelt. Zur Umsetzung dieses Artikels wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz: BAuA) die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung vom Handhaben von Lasten entwickelt. Die Leitmerkmalmethode ist zwischen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Länderaussschuß für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik abgestimmt und zur orientierenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen empfohlen. Bei der Leitmerkmalmethode wird anhand der vier Leitmerkmale
1. Häufigkeit / Zeitdauer
2. Körperhaltung
3. Ausführungsbedingungen und
4. Lastgewicht
das Risiko beim Handhaben von Lasten ermittelt.
Die Methode ist nur für den Einsatz bei Lasten von mehr als 3 kg sinnvoll, da bei kleineren Gewichten eine Gefährdung für die Lendenwirbelsäule, wie sie in Artikel 2 definiert ist, auszuschließen ist. Das Ergebnis der Leitmerkmalmethode ist ein Punktwert, der in eine Risikostufe umgesetzt wird.
Für weitere besondere Arbeitsplätze wurde die Artikelverordnung erlassen, die in Artikel 3 die Beurteilung von Gefährdungen an Bildschirmarbeitsplätzen regelt. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen wurde eine zweistufige Checkliste entwickelt.
Die erste Stufe - eine Grobanalyse - ermöglicht dem geübten Analytiker einen 'schnellen Überblick' über die Situation am Arbeitsplatz. Die zweite Stufe bietet eine detaillierte Analyse der Einzelgefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz. Beim Einsatz der Checkliste wird die Befragung mit der Grobanalyse begonnen; der Anwender wird anschließend gefragt, ob er mit der Grobanalyse weitermachen, oder in die Detailanalyse einsteigen möchte. Je Gliederungspunkt wird eine Einstufungshilfe gegeben:
B: Beobachten
E: Erfragen
M: Messen (incl. Meßinstrument)
P: Produktinformation
Den Analytikern wird empfohlen, die Analyse immer im Dialog mit den Arbeitsplatzinhabern durchzuführen und ein 'offenes Ohr' für die Vorschläge der Mitarbeiter zur Verbesserung der Situation am Arbeitsplatz zu haben.